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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 03.09.2019 - VerfGH 21/19.VB-1   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 03.09.2019 - VerfGH 21/19.VB-1 (https://dejure.org/2019,28502)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.09.2019 - VerfGH 21/19.VB-1 (https://dejure.org/2019,28502)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. September 2019 - VerfGH 21/19.VB-1 (https://dejure.org/2019,28502)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.05.2019 - VerfGH 1/19

    Individualverfassungsbeschwerde in Haftsachen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 03.09.2019 - VerfGH 21/19
    a) Unter Berücksichtigung des maßgebenden, bei unbefangener Betrachtung erkennbaren Begehrens der Beschwerdeführerin (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 22. Mai 2019 - VerfGH 1/19 -) wendet sich diese gegen die Einstellung des gegen den Beschuldigten geführten Ermittlungsverfahrens wegen sexueller Nötigung / Vergewaltigung und die diese bestätigenden gerichtlichen Entscheidungen.
  • BVerfG, 06.09.2016 - 1 BvR 173/15

    Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung einer Streitwertfestsetzung erfolglos

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 03.09.2019 - VerfGH 21/19
    Muss - wie vorliegend (vgl. §§ 172 ff. StPO) - nach § 54 Satz 1 VerfGHG vor Einlegung der Verfassungsbeschwerde der Rechtsweg erschöpft werden, so wird der Lauf der Monatsfrist mit der Bekanntgabe der nach der jeweiligen Verfahrensordnung letztinstanzlichen Entscheidung in Gang gesetzt (vgl. zu den insoweit parallelen Vorschriften der § 93 Abs. 1, § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG BVerfG, Beschluss vom 6. September 2016 - 1 BvR 173/15 -, juris, Rn. 8 m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 67/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die nordrhein-westfälische Coronaschutzverordnung und

    Ausgehend von den Schriftsätzen des Beschwerdeführers vom 6. Mai 2020 und vom 3. August 2020 und unter Berücksichtigung des maßgebenden, bei unbefangener Betrachtung erkennbaren Begehrens des Beschwerdeführers (vgl. auch VerfGH NRW, Beschluss vom 3. September 2019 - VerfGH 21/19.VB-1, juris, Rn. 13) beschränkt sich die Verfassungsbeschwerde in ihrem rechtssatzbezogenen Teil auf die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung und damit § 2 Abs. 3 CoronaSchVO.

    Auch im Verfassungsbeschwerdeverfahren ist der Sinn eines Rechtsschutzbegehrens im Wege der Auslegung unter Heranziehung der Begründung des Antrags zu ermitteln und der Verfahrensgegenstand entsprechend zu deuten (vgl. dazu VerfGH NRW, Beschlüsse vom 3. September 2019 - VerfGH 21/19.VB-1, juris, Rn. 13, und vom 25. August 2020 - VerfGH 119/20.VB-2, juris, Rn. 4; BVerfG, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 1 BvR 910/05, BVerfGE 118, 1 = juris, Rn. 61 m. w. N.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.03.2020 - VerfGH 5/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren

    Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat die unter dem Aktenzeichen VerfGH 21/19.VB-1 geführte Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin, die sich gegen die Bescheide zu 3. und 4. sowie gegen den Beschluss zu 2. (vgl. Rubrum) richtete, mit Beschluss vom 3. September 2019 als unzulässig zurückgewiesen, weil sie nicht innerhalb der Monatsfrist des § 55 Abs. 1 Satz 1 VerfGHG erhoben worden war.

    Soweit sich die Beschwerdeführerin erneut gegen den Bescheid des Generalstaatsanwalts Düsseldorf vom 21. April 2017 - 4 Zs 626/17 -, den Bescheid der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach vom 2. Januar 2017 - 620 Js 248/16 - und den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 4. August 2017 - III-4 Ws 225/17 - wendet, die bereits Gegenstand des Verfahrens VerfGH 21/19.VB-1 waren, ist auch die Verfassungsbeschwerde vom 18. Oktober 2019 verfristet.

    Ausgehend von der nach der Verfahrensordnung letztinstanzlichen Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 4. August 2017 hat die Beschwerdeführerin die Monatsfrist versäumt (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 3. September 2019 - VerfGH 21/19.VB-1 -, juris, Rn. 14 f.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.08.2022 - VerfGH 10/22

    Verfassungsbeschwerde wegen der Ablehnung der Wiederaufnahme strafrechtlicher

    Die Verfassungsbeschwerde steht im Zusammenhang mit einem erfolglosen Klageerzwingungsverfahren der Beschwerdeführerin, das diese wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung betrieben hatte und das seit dem Jahr 2017 abgeschlossen ist (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 3. September 2019 - VerfGH 21/19.VB-1, juris, und vom 17. März 2020 - VerfGH 5/20.VB-2, juris).

    Unter Berücksichtigung des maßgebenden, bei unbefangener Betrachtung erkennbaren Begehrens (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 3. September 2019- VerfGH 21/19.VB-1, juris, Rn. 13) geht die Kammer davon aus, dass sich die Beschwerdeführerin ausschließlich gegen die Bescheide der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach vom 16. September 2021 sowie der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf vom 19. Januar 2022 wendet, soweit darin die Wiederaufnahme der Ermittlungen abgelehnt worden ist.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.12.2023 - VerfGH 85/23

    Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen des Landessozialgerichts NRW

    Die Monatsfrist wird mit der Bekanntgabe der nach der jeweiligen Verfahrensordnung letztinstanzlichen Entscheidung in Gang gesetzt (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 3. September 2019 - VerfGH 21/19.VB-1, juris, Rn. 14, und vom 30. Juni 2020 - VerfGH 51/20.VB-2, juris, Rn. 3).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 74/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die sog. Maskenpflicht und die ab dem 8. Juni 2020

    Das Rechtsschutzbegehren des Beschwerdeführers, das dieser zuletzt in seinem Schriftsatz vom 5. August 2020 näher dargelegt hat, ist nach den entsprechenden Auslegungsgrundsätzen (vgl. dazu VerfGH NRW, Beschlüsse vom 3. September 2019 - VerfGH 21/19.VB-1, juris, Rn. 13, und vom 25. August 2020 - VerfGH 119/20.VB-2, juris, Rn. 4; BVerfG, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 1 BvR 910/05, BVerfGE 118, 1 = juris, Rn. 61 m. w. N.) so zu verstehen, dass sich die Verfassungsbeschwerde auf die genannten Verfahrensgegenstände in aktueller Fassung erstrecken soll.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - VerfGH 171/20

    Verfassungsbeschwerde mit dem Ziel der Aushändigung von Untersuchungs- und

    Die Verfassungsbeschwerde steht im Zusammenhang mit einem erfolglosen Klageerzwingungsverfahren der Beschwerdeführerin, das diese wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung betrieben hatte (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 3. September 2019 - VerfGH 21/19.VB-1, juris).

    Unter Berücksichtigung des maßgebenden, bei unbefangener Betrachtung erkennbaren Begehrens der Beschwerdeführerin (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 3. September 2019 - VerfGH 21/19.VB-1, juris, Rn. 13) geht der Verfassungsgerichtshof zu ihren Gunsten davon aus, dass sie sich gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 21. Oktober 2020 sowie gegen das Schreiben der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach vom 24. September 2020 wendet.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.04.2023 - VerfGH 63/22

    Verfassungsbeschwerde wegen Nichtbestehens einer Modulprüfung

    Die Monatsfrist wird mit der Bekanntgabe der nach der jeweiligen Verfahrensordnung letztinstanzlichen Entscheidung in Gang gesetzt (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 3. September 2019 - VerfGH 21/19.VB-1, juris, Rn. 14, und vom 30. Juni 2020 - VerfGH 51/20.VB-2, juris, Rn. 3).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2020 - VerfGH 119/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte "Maskenpflicht"

    Denn unter Berücksichtigung des maßgebenden, bei unbefangener Betrachtung erkennbaren Begehrens des Beschwerdeführers (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 3. September 2019 - VerfGH 21/19.VB-1, juris, Rn. 13; BVerfG, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 1 BvR 910/05, BVerfGE 118, 1, juris, Rn. 61 m. w. N.) spricht Überwiegendes dafür, das Rechtsschutzbegehren dahin auszulegen, dass sich der Beschwerdeführer gegen den mittlerweile in Kraft getretenen § 1 Abs. 3 CoronaBetrVO richtet.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.02.2023 - VerfGH 15/23

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen in einer Mietsache

    Die Monatsfrist wird mit der Bekanntgabe der nach der jeweiligen Verfahrensordnung letztinstanzlichen Entscheidung in Gang gesetzt (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 3. September 2019 - VerfGH 21/19.VB-1, juris, Rn. 14, und vom 30. Juni 2020 - VerfGH 51/20.VB-2, juris, Rn. 3).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 163/20

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Verwertung einer mit dem Messgerät "PoliScan

    Die Monatsfrist wird mit der Bekanntgabe der nach der jeweiligen Verfahrensordnung letztinstanzlichen Entscheidung in Gang gesetzt (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 3. September 2019 - VerfGH 21/19.VB-1, juris, Rn. 14, und vom 30. Juni 2020 - VerfGH 51/20.VB-2, juris, Rn. 3).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.2021 - VerfGH 44/21

    Verfassungsbeschwerde gegen ein zivilgerichtliches Urteil betreffend die

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.07.2022 - VerfGH 147/21

    Verfassungsbeschwerde gegen vier amtsgerichtliche Entscheidungen in einem

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.04.2021 - VerfGH 140/20

    Verfassungsbeschwerde gegen einen Beschluss eines Oberlandesgerichts betreffend

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - VerfGH 51/20

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.12.2022 - VerfGH 37/22

    Verfassungsbeschwerde gegen amtsgerichtliche Entscheidungen in einer Mietsache

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.05.2020 - VerfGH 27/20

    Verfassungsbeschwerde gegen hunderechtliche Maßnahmen und Gerichtsentscheidungen

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 19.01.2021 - VerfGH 201/20

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.07.2022 - VerfGH 109/21

    Verfassungsbeschwerde gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen

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